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Suizidbeihilfe: Moraltheologen warnen vor Druck auf Ältere

Führende katholische Experten mit zahlreichen Kritikpunkten am VfGH-Urteil - Warnung vor allzu leichtfertigen künftigen Entscheidungen und Vereinfachungen - "Menschen sollen sich nicht das Leben nehmen müssen, um sich oder andere vor Armut zu schützen"

03.02.2021

Österreichs führende katholisch-theologische Ethikerinnen und Ethiker haben die Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom vergangenen 11. Dezember für den Umgang mit der Beihilfe zum Suizid einer genauen Analyse unterzogen. Viele neue Fragen kämen auf die Gesellschaft, das Gesundheitssystem und auch die Kirchen zu und müssten diskutiert werden, erklärt die Arbeitsgemeinschaft für Moraltheologie Österreich in einem am Mittwoch veröffentlichten Schreiben. Der VfGH hat den Gesetzgeber beauftragt, flankierende Maßnahmen gegen Missbrauch des assistierten Suizids zu treffen. In der bis Jahresende dafür anberaumten Frist gelte es nun, "legitime und notwendige Grenzen der Beihilfe" zu definieren, so die Experten, die besonders den Schutz vor Druckausübung auf Suizidwillige einfordern.

 

Kritik am Urteil ist aus Sicht der Ethikerinnen und Ethiker in mehrfacher Hinsicht nötig und angebracht: So drohe das selbstbestimmte Sterben zu einem "Anspruchsrecht" zu werden, aus dem ein Recht auf Suizidbeihilfe durch Dritte - bis hin zur Bereitstellung durch den Staat - hergeleitet werden könnte. Einspruch gegen die Urteilsbegründung wird auch dahingehend erhoben, dass der Unterschied zwischen der Ablehnung lebensrettender Behandlung und dem Suizid, und somit auch "zwischen Unterlassen und Tun" verwischt worden sei - und damit auch die Tatsache, dass im ersten Fall eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegen müsse.

 

Weiters kritisieren die Moraltheologen, dass die Verfassungsrichter keinen Widerspruch zwischen der staatlichen Pflicht, Leben zu schützen und dem Recht auf Selbstbestimmung gesehen hätten und das Recht auf Leben nur gegenüber Dritten, nicht aber gegen die freie Entscheidung des Betroffenen selbst schützen wollten. Wann diese freie Entscheidung wirklich vorliegt, könne man im Alltag sehr schwierig festzustellen, betonen die Expertinnen und Experten. Es bleibe zudem offen, "wie und ob überhaupt man diese Freiheit angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Einflüsse, die auf das Individuum wirken, tatsächlich schützen und sicherstellen kann".

 

Viel zu wenig beachtet hätten die Verfassungsrichter, dass Suizide ein "vielfältiges und komplexes Phänomen" darstellten. Ein Suizid könne sowohl "punktuelle Kurzschlusshandlung" und "Reaktion auf zunehmend prekäre Lebensumstände" als auch "Endpunkt einer krankhaften psychischen Entwicklung" sein, oder auch in unterschiedlichem Maß Freiheitstat.

 

Das Urteil habe zwar die Möglichkeit des Suizids als Tat der Freiheit verteidigt und entsprechenden Respekt gefordert. Dies dürfe aber nicht dazu führen, "dass Entscheidungen dazu künftig mit einer Leichtigkeit und Selbstverständlichkeit akzeptiert werden, die der tatsächlichen Komplexität des Phänomens nicht gerecht wird".

 

Nicht nur Selbstbestimmung zählt

 

Das Urteil sollte nicht den Eindruck vermitteln, der Wert des menschlichen Lebens hänge allein von der freien Selbstbestimmung und Sinngebung des Einzelnen ab, betonen die Experten. Leben habe bereits für sich selbst einen Wert und erhalte auch einen Wert durch die Einbindung in die soziale Welt. Bei den Anstrengungen in der Suizidprävention gehe es "nicht nur darum, inhumane Formen des Suizids zu verhindern und die Folgen für andere gering zu halten, sondern auch darum, Suizide insgesamt zu verhindern", stellen die Theologen fest. Die ethische Verantwortlichkeit gehe über die rein individuelle Logik freier Selbstbestimmung hinaus.

 

Auch die von Kritikern einer Lockerung des Suizidbeihilfe-Verbots schon oft angesprochenen drohenden künftigen Ausweitungen derselben sehen die Unterzeichner mit großer Sorge. Der VfGH-Logik zufolge dürfe man Wünschen nach Suizidbeihilfe nur bei Mängeln in der freien Willensbildung entgegentreten - wonach ein Binden an das Vorliegen bestimmter Krankheiten oder Leidzustände, selbst an Situationen des Lebensende gar nicht möglich sei und selbst eine für die Zukunft absehbare Krankheit - wie etwa eine Drohende Demenz - schon als legitimer Grund anerkannt werden könnte.

 

Gefährliche diffuse Erwartungen

 

Alte und kranke Menschen mit Pflegebedarf würden zudem mehr und mehr unter Druck kommen, vorzeitig ihr Leben beenden zu wollen, um keine Last für andere darzustellen, warnen die Expertinnen und Experten. "Direkten und massiven Formen der Drückausübung" könne man künftig zwar sicher entgegenarbeiten, da Verleitung zum Suizid ja weiterhin verboten ist. Viel schwieriger werde dies jedoch bei einem "diffusen sozialen Erwartungsdruck", der nur vordergründig zu freien bis sogar altruistisch erscheinende Entscheidungen, das Leben zu beenden, führe. Hier müsse man nicht nur die Freiheit zum Suizid sicherstellen, sondern sich gleichzeitig um konkrete Solidarität bemühen. "Menschen sollen sich nicht das Leben nehmen müssen, um sich oder andere vor Armut zu schützen", mahnen die Theologinnen und Theologen.

 

Weitere Forderungen der katholischen Fachleute: "Als Gesellschaft müssen wir sicherstellen, dass auf vulnerable Menschen kein Druck ausgeübt wird, assistierten Suizid zu verlangen. Prekäre soziale Verhältnisse, Erwartungen des Umfelds und versteckte Anreize spielen dabei eine Rolle. Der Einfluss finanzieller Interessen auf entsprechende Entscheidungen muss verhindert werden. Palliativ-medizinische Versorgung muss verfügbar sein. Die rechtlichen Vorkehrungen, die nun geschaffen werden, müssen daraufhin geprüft werden, ob sie all dies im Rahmen des gesetzlich Leistbaren auch wirklich verhindern." Zugleich sei eine vorbehaltlose Zuwendung zu Menschen, die sich mit Suizidgedanken beschäftigen oder um Hilfe dabei bitten, angesagt. "In Gespräch und Begleitung gilt es dabei, den Wert des Lebens präsent zu halten, die Betreffenden vor Druck zu schützen, gleichzeitig aber auch ihr Gewissen zu respektieren", so die Arbeitsgemeinschaft für Moraltheologie.

 

Unterzeichnet ist die Erklärung von Prof. Stephan P. Leher (Innsbruck), Prof. Martin M. Lintner (Brixen), Prof. Sigrid Müller (Wien), Prof. Michael Rosenberger (Linz), Angelika Walser und Werner Wolbert (beide Salzburg) sowie von den beiden auch der Bioethik-Kommission im Bundeskanzleramt angehörenden Moraltheologen Prof. Walter Schaupp (Graz) und Günter Virt (Wien).

 

 

Quelle: kathpress

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