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VfGH / Achim Bieniek

100 Jahre Bundesverfassung: Kirchenzeitung rückt Kelsen ins Licht

Vor hundert Jahren wurde am 1. Oktober 1920 das Bundesverfassungsgesetz beschlossen, als dessen Architekt Hans Kelsen gilt - Rechtshistoriker Olechowski über den jüdischen Konvertiten: Konfession war Kelsen nicht wichtig, wohl aber die Befassung mit dem Christentum

30.09.2020

Er gilt als Architekt des vor hundert Jahren beschlossenen Bundesverfassungsgesetzes (BV-G) und war ein Jurist und Gelehrter von Weltrang: Die Rede ist von Hans Kelsen (1881-1973), den die Linzer "KirchenZeitung" jetzt in ihrer zum 1. Oktober erscheinende Ausgabe mit einer Doppelseite ins Licht rückt. Zum selben Datum wurde 1920 das B-VG durch die Konstituierende Nationalversammlung der jungen Republik angenommen, das gemeinsam mit anderen Verfassungsgesetzen die österreichische Bundesverfassung bildet.

 

Als Katholik kann man Anhänger der von Kelsen entwickelten sogenannten Reinen Rechtslehre sein: Das betonte der Kelsen-Biograf, Prof. Thomas Olechowski, im Interview mit dem Chefredakteur der Linzer "KirchenZeitung", Heinz Niederleitner. Der an der Universität Wien lehrende Rechtshistoriker ging damit auf Vorbehalte von Anhängern der Naturrechtslehre gegenüber Kelsens Konzeption des Rechts ein. Olechowski ging dabei so weit, dass man die von Kelsen jedem Recht notwendigerweise vorausgesetzte "Grundnorm" auch als ein Gebot Gottes denken können, wie beispielsweise die bekannte Weisung Jesu "Gebt dem Kaiser was, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört" (Mt 22,21).

 

Der Vorteil der Reinen Rechtslehre liege darin, dass sie "von einem strikten Obrigkeitsdenken befreit", so Olechowski, der weiter ausführte: "Recht ist von Menschen gemacht und kann daher fehlerhaft sein." Damit fordere die Reine Rechtslehre dazu heraus, "das Recht kritisch zu hinterfragen, weil es nicht religiös untermauert wird und man sich nicht hinter Rechtsnormen verstecken kann. Das eigene Gewissen ist gefragt."

 

Weiters führte der Autor einer heuer erschienenen und über 1.000 Seiten umfassenden Kelsen-Biografie aus, warum für diesen die Gesetzgebung mittels Mehrheitsentscheidung fundamentale Bedeutung hatte: Weil nur Gott erkennen könne, was letztlich gerecht sei, bleibe dem Menschen nach Kelsen nur das Abstimmen, auch wenn es keine Garantie dafür gebe, dass die Mehrheit recht haben, so Olechowski. Zudem sei Kelsen im Kern "Humanist und Pazifist" und daher ein Gegner von Diktatur und Imperialismus gewesen, wo dem anderen der eigene Wille aufgezwängt werde. Ausgehend von der indischen Philosophie sei es Kelsen darum gegangen, dass man den anderen genauso behandeln müsse, wie sich selbst. "Das ist natürlich auch eine zutiefst christliche Haltung", sagte Olechowski unter Verweis auf die von Jesus selbst formulierte Goldene Regel (vgl. Mt 7,12).

 

Konversion aus "pragmatischen Gründen"

 

In dem Interview ging der Rechtshistoriker auch auf Kelsens Religiosität ein, der als Jude "aus pragmatischen Gründen" zur katholischen Kirche konvertierte, um damit eine Chance für eine Anstellung im Staatsdienst zu haben. Der danach folgende Übertritt zur evangelischen Kirche habe mit seiner Eheschließung zu tun gehabt. Als Evangelischer sei Kelsen eine spätere staatliche Scheidung möglich gewesen, was Katholiken verwehrt war.

 

"Die Konfession war Kelsen offenbar nicht wichtig. Er hat zwar Weihnachten mit Christbaum gefeiert, war aber Agnostiker", so Olechowski. Das habe Kelsen nie daran gehindert, sich intensiv mit dem Christentum und der Gerechtigkeitslehre des Jesus von Nazareth auseinanderzusetzen. Darüber hinaus habe Kelsen immer den Kontakt mit Menschen geschätzt, die seine Überzeugungen nicht teilten. So gebe es starke Hinweise dafür, dass Kelsen ein freundschaftliches Verhältnis zu Prälat Ignaz Seipel hatte, der ab 1919 der führende Kopf der Christlichsozialen war.

 

Hans Kelsen wurde am 11. Oktober 1881 in Prag geboren und starb am 19. April 1973 in Orinda bei Berkeley in den USA, wohin er 1940 emigriert war. Er gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des 20. Jahrhunderts und ist der wichtigste Vertreter des österreichischen Rechtspositivismus.

 

100 Jahre Bundesverfassungsgesetz

 

Das B-VG ist das Ergebnis schwieriger Verhandlungen und wurde von den damaligen Parteien daher als größtmöglicher Kompromiss angesehen. Anders als bei Verfassungen sonst üblich regelt es lediglich grundlegende Fragen des Aufbaus des Staates, der Gesetzgebung und der Gerichte, es enthält aber keinen Grundrechtekatalog. Anstelle dessen übernahm die junge Republik das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger aus dem Jahr 1867. 1958 wurde dann die Europäische Menschenrechtskonvention in die Verfassung übernommen.

 

Noch in der Ersten Republik wurde 1929 das B-VG entscheidend verändert. Dabei wurde die Rolle des Bundespräsidenten und der Bundesregierung zulasten des Parlaments gestärkt. Das B-VG in der Fassung von 1929 wurde auch 1945 von der Zweiten Republik übernommen, um damit bewusst an die bis 1933 bestandene demokratische Ordnung wieder anzuknüpfen.

 

Mit dem B-VG wurde vor 100 Jahren auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) als eine neue Institution geschaffen. Der für den 1. Oktober geplante Festakt zum VfGH-Jubiläum musste aufgrund der jüngsten Entwicklungen bei den Corona-Infektionen zuletzt abgesagt werden.

 

Verfassungskonvent und Kirchen

 

Weil die österreichische Verfassung darüber hinaus zahlreiche Bundesverfassungsgesetze sowie Verfassungsbestimmungen enthält, gilt sie als zersplittert und unübersichtlich. Der letzte große und vergebliche Anlauf zu einer umfassenden Verfassungsreform wurde in den Jahren 2003-2005 mit dem "Österreich-Konvent" unternommen.

 

An ihm beteiligten sich auch die christlichen Kirchen. Die offiziellen und gemeinsam getragenen Eingaben der Kirchen betrafen vor allem die religiösen und sozialen Grundrechte, die Volksgruppenrechte sowie den Bereich Schule und Kirche. Darüber hinaus gab es einen Vorschlag zur Aufnahme einer zusätzlichen Klausel in die Präambel, in der auf die "kulturellen, religiösen und humanistischen Traditionen" und auf die "Verantwortung vor Gott, vor den Menschen und vor der Schöpfung" Bezug genommen wurde.

 

Alle Beiträge aus der Ökumene sind in der Broschüre "Österreich-Konvent und Kirchen" dokumentiert, die 2005 nach Abschluss des Konvents vom Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz und dem Evangelischen Oberkirchenrat A.B und H.B. herausgegeben wurde.

 

 

Quelle: kathpress

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