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pixabay / gemeinfrei

Kirchenfachstelle "irritiert" über Raabs Position zu #fairändern

Institut für Ehe und Familie weist Formulierung, die "Rechtsanspruch" auf Abtreibung suggeriert, klar zurück

15.05.2020

Für Unverständnis beim von der Bischofskonferenz getragenen Institut für Ehe und Familie (IEF) hat eine Stellungnahme des Frauenministeriums zur Bürgerinitiative #fairändern gesorgt. In einer Aussendung vom Freitag hieß es, das von Susanne Raab geleitete, im Bundeskanzleramt angesiedelte Ministerium habe suggeriert, in Österreich bestehe ein Rechtsanspruch auf Gewährleistung der Abtreibung durch das Gesundheitssystem. "Gerade dies kann aber nicht unwidersprochen bleiben", betonte die IEF-Referentin für Biopolitik, Stephanie Merckens.

 

Die vor zwei Jahren gestartete, von rund 61.000 Menschen unterzeichnete Bürgerinitiative #fairändern setzt sich für eine anonyme Abtreibungsstatistik sowie für faire Bedingungen und mehr Ressourcen für schwangere Frauen, Familien und Kinder mit Behinderung ein. Ende März hatte der damit befasste Petitionsausschuss wegen der neuen Regierungskonstellation erneut Stellungnahmen eingefordert, u.a. vom Justiz- sowie vom Frauenministerium. Letztere sei Wort-ident mit der vor über einem Jahr abgegebenen Stellungnahme der damaligen Frauenminister Juliane Bogner-Strauß, hieß es seitens des IEF - das sich heute wie damals darüber irritiert zeigte.

 

Konkret werden drei Stellen der Stellungnahme vom IEF kritisiert: Zunächst, dass das Nichtvorhandensein einer österreichweiten Statistik für Abtreibungen mit deren mangelnder Kostenübernahme durch die Krankenkasse in Verbindung gebracht wird. Das Argument überzeuge nicht, gebe es doch auch in Deutschland, wo die Kassen die Kosten nicht übernehmen, durchaus eine Statistik, verwies das IEF auf Angaben der "Aktion Leben", die bereits zuvor mit der Bürgerinitiative "Fakten Helfen" ebenfalls eine Statistik eingefordert hatte.

 

Dass das Frauenministerium weiters keinen Grund sieht, von der aktuellen Praxis der Schwangerenberatung abzugehen - diese hätte sich "als Begleitmaßnahme zur Fristenlösung bewährt" -, sieht das IEF ebenfalls mit Skepsis: Nachdem es bei der Einführung der Fristenregelung der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky als Ziel erklärt hatte, Abtreibungen "möglichst obsolet zu machen", sei bei derzeit kolportierten 30.000 bis 40.000 Abbrüchen pro Jahr kaum von einer "Erfolgsgeschichte" zu sprechen, betonte Merckens. Was fehle, sei breitere Kenntnis über Beratungsangebote und Möglichkeiten wie etwa die anonyme Geburt, sowie Maßnahmen wie verpflichtende Bedenkzeiten, um Druck auf Frauen auf übereilte Entscheidungen entgegenzuwirken.

 

"Verbrieftes Recht"

 

Den deutlichsten Widerspruch gibt es von Kirchenseite jedoch für den Absatz, in dem das Frauenministerium die Abtreibung als eine "Leistung des Gesundheitswesens" bezeichnet, welche in allen öffentlichen Schwerpunktkrankenhäusern der Bundesländer zugänglich gemacht werden müsse - wobei Grundlage für diesen Anspruch die "Entscheidungsfreiheit der Frauen, ihr gesetzlich verbrieftes Recht" geltend machen zu können", sei.

 

Die Ministerin scheine hier "schlecht beraten zu sein", gebe es in Österreich doch kein "Recht auf Abtreibung", betonte IEF-Expertin Merckens. Vielmehr sei der Eingriff "grundsätzlich strafrechtlich verboten", mit Ausnahmen - wie zeitlicher Natur, medizinischen Gründen bei der Mutter oder der sogenannten embryopathischen Indikation. Auch wenn Juristen bei Gefahr für die Mutter oder erwartbarer schwerer Behinderung des Kindes einen Abbruch als "rechtmäßig" beurteilten und Rechtsfreiheit im Sinne von Straflosigkeit sähen, so könne dadurch aber nicht bereits ein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

 

Umso bedenklicher sei die Wortwahl des "verbrieften Rechts", "da sie sich einreiht in eine weitverbreitete Kampagne auf internationaler Ebene, die versucht ein 'Menschenrecht auf Abtreibung' etablieren zu wollen", schrieb Merckens. Gegen eine Umsetzung dieser "legistischen Perversion" in Österreich sei die ÖVP bisher ein "Garant" gewesen, und auch das Regierungsübereinkommen - das unter dem Punkt Frauengesundheit "verbesserte Maßnahmen zur besseren Unterstützung von werdenden Müttern" vereinbart - lasse erkennen "dass gerade in dieser heiklen Frage keine Änderung der Rechtslage angedacht" sei. Erklärungsbedarf sei bei der Wortwahl jedenfalls gegeben.

 

Lebensschützer schockiert

 

Bereits am Donnerstag hatten andere Lebensschutz-Initiativen ebenfalls regen Widerstand gegen die Stellungnahme des Frauenministeriums geäußert. Die Organisation "Jugend für das Leben" bezeichnete die Aussage, Abtreibung sei ein "verbrieftes Recht", als "schockierend". Man könne damit nicht einverstanden sein, hieß es in einer Aussendung. "Bei jedem Schwangerschaftsabbruch stirbt ein kleiner Mensch. Abtreibungen sind in Österreich verboten und nur unter gewissen Voraussetzungen straffrei gestellt", erinnerte "Jugend für das Leben"-Pressesprecherin Myroslava Mashkarynets, die eine rasche Überarbeitung der Stellungnahme forderte.

 

Immer noch würden in Österreich beeinträchtigte Kindern vor der Geburt durch die Möglichkeit der Spätabtreibung gesetzlich diskriminiert, so ein weiterer Kritikpunkt von "Jugend für das Leben". "Spätestens die Geschehnisse rund um Corona sollten uns wieder klar gemacht haben, dass jedes Leben zählt. Jeder Mensch ist es wert, geschützt zu werden - ohne Ausnahmen", unterstrich Mashkarynets. Die hohe kolportierte Zahl von Abtreibungen in Österreich sei ein "Armutszeugnis für unser Land".

 

Ähnlich äußerte sich am Donnerstag auch die Plattform "CitizenGo", die bis Freitagmittag rund 5.000 Unterstützer gefunden hatte für einen Aufruf an Bundeskanzler Sebastian Kurz, die Forderungen der Petition #fairändern umzusetzen.

 

Dabei enthält die Stellungnahme aus dem im Bundeskanzleramt verorteten Frauenministerium auch Passagen, die bei den Kritikern durchaus Lob finden. So steht man etwa einer anonymisierten Statistik positiv gegenüber, da die aus ihr gewonnenen Informationen dazu beitragen könnten, "dass mehr Präventionsmaßnahmen und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für ungeplante/ungewollte Schwangerschaften entwickelt werden". Befürwortet wird weiters auch, dass "verbesserte Rahmenbedingungen für werdende Eltern, insbesondere schwangere Frauen, wie etwa bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung, geschaffen werden", wie es in der Stellungnahme heißt.

 

 

Quelle: kathpress

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