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Kirche verurteilt Kundgebungen rund um Bleiburger Totengedenken

Diözese Gurk verbietet u.a politische Reden, Fahnen, Uniformen bei und im Umfeld der Messe für Opfer des Todesmarsches

23.04.2018

Die katholische Kirche in Kärnten "distanziert sich mit Nachdruck und Entschiedenheit von allen rechtsextremen und faschistischen Kundgebungen im Umfeld des Totengedenkens in Bleiburg", das am kommenden 12. Mai stattfinden soll. Das hat die Diözese Gurk in einer Aussendung am Montagnachmittag erklärt. Gleichzeit werden kirchlicherseits klare Verhaltensregel für die Messe und das Umfeld festgelegt. Ort der Gedenkfeier südlich von Bleiburg ist das Loibacher Feld, das im Mai 1945 Schauplatz tragischer Ereignisse war.

 

In einer gemeinsamen Stellungnahme der Kirche und der zuständigen staatlichen Behörden in Kärnten hält die Diözese Gurk-Klagenfurt fest, dass die katholische Kirche in Kroatien gemeinsam mit dem "Bleiburger Ehrenzug" Veranstalter der bevorstehenden Totengedenkfeier sind. Die Feier der Heiligen Messe, die auf einem privatem Grundstück stattfindet, "entspricht der kirchenrechtlichen Ordnung und hat in den vergangenen Jahren auch keinen Anlass für Kritik geboten", so das Kärntner Ordinariat.

 

Um sicher zu stellen, dass auch das räumliche und zeitliche Umfeld der Messe wie das Totengebet und die Prozession keinen Anlass für Kritik bieten, seien die kirchlichen Verantwortlichen in Kroatien in diesem Jahr schriftlich dazu aufgefordert worden, für mehrere Maßnahmen Sorge zu tragen. Die Diözese erwähnt dazu "Verbot politischer Reden innerhalb der hl. Messe - vom Einzug bis zum Schlusssegen -, Verzicht auf das Tragen politischer Abzeichen, auf Plakate und Transparente, Uniformen oder uniformähnlicher Bekleidung sowie von Trikots oder sonstiger Bekleidung mit inkriminierenden Aufdrucken, Verbot des Aufbaus von Zelten und Verkaufsständen sowie kein Ausschank von Alkohol".

 

Den Verantwortlichen aus der Kirche Kroatiens gegenüber sei schriftlich festgehalten worden, dass die "Einhaltung dieser Vorgaben Bedingung dafür ist, um auch künftig die Zustimmung zur Feier der hl. Messe erteilen zu können". Außerdem werde in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass für die gesamte Veranstaltung die Österreichische Rechtsordnung gelte, die einzuhalten sei.

 

Die Feiern in Erinnerung an die Ereignisse vor 73 Jahre sollen am 12. Mai mit einem Opfergedenken beginnen. Im Anschluss daran findet um 12 Uhr eine Messe auf dem Gelände der Gedenkstätte statt, die vom Vorsitzenden der Kroatischen Bischofskonferenz, Erzbischof Zelimir Puljic (Zadar), geleitet wird.

 

Das Loibacher Feld bei Bleiburg war im Mai 1945 Schauplatz tragischer Ereignisse: slowenische, kroatische und serbische Soldaten, die an der Seite Hitler-Deutschlands gekämpft hatten und sich in Kärnten den britischen Truppen bereits ergeben hatten, wurden dort den kommunistische Partisanenverbänden Jugoslawiens übergeben. Zehntausende starben in der Folge bei Märschen und bei Massakern.

 

Weil das Gedenken an diese Opfer während der Zeit des Kommunismus in Jugoslawien verboten war, gewann das Loibacher Feld in Bleiburg immer mehr an Bedeutung für die Hinterbliebenen, weil dort auf einem Privatgrundstück eine große Gedenkstätte für die Opfer errichtet wurde. An den Gedenkfeiern nehmen seit den 1990er-Jahren immer wieder Spitzenrepräsentanten von Kirche und Politik in Kroatien teil.

 

Karas: "Nazisymbole haben nichts verloren"

 

Bei einer Pressekonferenz am Montag in Wien haben österreichische Europapolitiker die bedenklichen Seiten der gesamten Gedenkveranstaltung kritisiert und Maßnahmen gegen ihren Missbrauch gefordert. Europaparlaments-Abgeordneter Othmar Karas (ÖVP) sagte, eine Gedenkmesse habe ihre volle Berechtigung, da "Opfern von Kriegsverbrechen" gedacht werde, "Nazisymbole" hätten aber in Beiburg "nichts verloren". "Nicht die Messe ist das Problem, sondern das Umfeld und der Missbrauch der Veranstaltung", betonte Karas und begrüßte, dass es vom Kärntner Bischof Alois Schwarz klare Bedingungen gibt, die einzuhalten seien. Das Kroatische Parlament, das den Ehrenschutz für die Feiern habe, solle gemeinsam mit dem Kärntner Landtag und dem Parlament in Wien bei einem "Runden Tisch" eine Rahmenordnung für das Gedenken beschließen, damit es "zu keinem weiteren Missbrauch kommt". Darüber hinaus forderte Karas für alle Formen des Faschismus ein europaweites "Verbots- und Wiederbetätigungsgesetz".

 

Die Europaparlaments-Abgeordneten Angelika Mlinar (Neos) und Josef Weidenholzer (SPÖ) betonten, dass wegen des von Jahr zu Jahr stärkeren Ansturms nach Bleiburg "schon lange nicht mehr die Sache des Gedenkens im Vordergrund steht, sondern es um eine politische Manifestation geht". Mlinar sagte, dass sie die Distanzierung der Kärntner Kirche akzeptiere. Gleichzeitig warnte sie vor einem "unheilvollen Zusammenschluss von kirchlichen und nationalen Kräften", wie dies beispielsweise katholischerseits in Kroatien oder seitens der orthodoxen Kirche in Bulgarien geschehe.

 

Der Vorsitzende des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands (DÖW), Rudolf Edlinger, sagte, er verstehe, dass es für die Kirche Kärntens schwer sei, die Kirche Kroatiens "zu disziplinieren". Umso mehr sei hervorzuheben, dass sich Bischof Alois Schwarz in einem Brief klar geäußert habe und untersage, dass es bei der Messe auch nur zu Andeutungen einer Verherrlichung des Faschismus komme. Schwarz distanziere sich auch deutlich von dem Programm abseits der Messe. Dieses werde laut Edlinger allerdings von der Kroatischen Bischofskonferenz toleriert, wofür er - Edlinger - "überhaupt kein Verständnis" habe. Der Vorsitzende des Mauthausen Komitees (MKÖ), Helmut Edelmayr, forderte die heimischen Kirchenverantwortlichen daher auf, Druck auf die Kirche in Kroatien auszuüben.

 

IKG-Generalsekretär Raimund Fastenbauer wies auf die Judenvernichtung durch die kroatische Ustascha hin, weshalb das Tragen von Ustascha-Abzeichen "eine unverschämte Provokation" sei. Fastenbauer forderte, dass jede österreichische Religionsgemeinschaft "in ihren Häusern für Ordnung sorgt". "Zu Recht" habe es scharfen Protest gegen die Vorkommnisse in der ATIB-Moschee gegeben, jetzt sei die Diözese Gurk-Klagenfurt am Zug und müsse anordnen, dass die Gedenkfeier nur in einer Kirche und dort nur als Gottesdienst stattfinden dürfe.

Kärntner Behörden erhöhen Einsatzkräfte

 

In der "Gemeinsamen Stellungnahme" heißt es seitens der Landespolizeidirektion (LPD) und des Landesamts für Verfassungschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), dass die Gedenkfeier auf Grundlage des Sicherheitspolizeigesetzes überwacht werde und die Einsatzplanung und -abwicklung in enger Abstimmung mit der Justiz und der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt erfolge. Zur Unterstützung seien heuer kroatische Polizeibedienstete angefordert worden, eine Videoüberwachung sei auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes geplant. "Die Einsatzstärke der Exekutive wurde für dieses Jahr erheblich verstärkt, da es auch zeitgleich angemeldete Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz zum Gedenken der Kärntner aber auch jugoslawischen Partisanen gibt", heißt es.

 

Etwaige Gesetzesübertretungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz bzw. sonstigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften würden - wie auch in den Jahren zuvor - "rigoros geahndet bzw. angezeigt" werden. Jedoch sei ausdrücklich darauf hingewiesen, "dass 'Ustasa'-Uniformen und -Abzeichen im österreichischen Abzeichengesetz nicht verankert und deshalb nicht verboten bzw. strafbar sind".

 

Seitens der Bezirkshauptmannschaft (BH) Völkermarkt wird betont, dass u.a. "Prozessionen, Wallfahrten und sonstige Versammlungen oder Aufzüge zur Ausübung eines gesetzlich gestatteten Kultus, wenn sie in der hergebrachten Art stattfinden", von den Bestimmungen des Versammlungsgesetzes 1953 ausgenommen seien. "Da die Messfeier keinen politischen Hintergrund hat, kommen die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes nicht zur Anwendung", so die BH. Da die Gedenkfeier "die Ausübung eines Glaubens bzw. einer Religion zum Inhalt" habe, seien auch die Bestimmungen des Kärntner Veranstaltungsgesetzes 2010 nicht anwendbar. Dies habe die Abteilung 7 des Amtes der Kärntner Landesregierung als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde entschieden.

 

Gültig sei weiter das "Hausrecht", da die eigentliche Messfeier auf Privatgrund des "Bleiburger Ehrenzuges" stattfinde. Die Feier werde "sowohl von der kroatischen Regierung als auch der kroatischen Bischofskonferenz unterstützt", so die BH Völkermarkt: "Die als Grundrecht verankerte Unverletzlichkeit des Hausrechts ist demnach durchzusetzen. Die österreichische Rechtsordnung wird von der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt als Sicherheitsbehörde Erster Instanz ausnahmslos durchgesetzt. Eine Untersagung der Messfeier findet in den Bestimmungen der geltenden österreichischen Rechtsordnung keine Deckung."

 

Im Vorfeld der Veranstaltung ist eine Pressekonferenz geplant. Bei dieser solle dann "aktuell und umfassend informiert" werden, heißt es in der Aussendung.

 

Gedenken wichtig für Kirche in Kroatien

 

Für die Kirche in Kroatien hat das Opfergedenken in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert erlangt. Bleiburg sei jener Ort gewesen, an dem "Todesmärsche, Kreuzwege, begonnen haben - ohne Zeugen, Gerichte und Urteile, alles mit dem Ziel, jegliche Erinnerung an die Opfer und ihre Gräber zu beseitigen", so Primas-Kardinal Josip Bozanic. Er wies in einer Predigt 2015 darauf hin, dass im Jahr 1945 in Kroatien im Gegensatz zu Westeuropa ebenso wie anderen mittel- und osteuropäischen Ländern ein totalitäres Regime durch ein anderes totalitäres Regime ersetzt wurde. "Für uns bedeutete die Gründung des kommunistischen totalitären Systems den Beginn neuer Verfolgungen, Inhaftierungen und der Tötung von unschuldigen Menschen in Gruben, Schluchten und Massengräbern. Viele existieren noch, wurden noch nicht untersucht und bezeugen, das noch."

 

Der kroatische Primas zitierte bei der damaligen Feier im Gedenken an die Ereignisse vor 70 Jahren auch Papst Johannes Paul II. Dieser hatte 1998 in Kroatien erklärt , dass das 20. Jahrhundert "von drei großen Übel gekennzeichnet war - Faschismus, Nationalsozialismus und Kommunismus". Es sei in Kroatien jahrzehntelang nicht erlaubt gewesen, über die Verbrechen von Mai 1945 zu sprechen oder zu schreiben, daher behalte die Gedenkstätte in Bleiburg so große Bedeutung.

 

 

Quelle: kathpress

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